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Satzung & Präambel

  • Die Satzung der Wiesbaden Stiftung zum Download HIER.

    Präambel 


    Die Wiesbaden Stiftung – Bürgerstiftung – ist eine Gemeinschaftsstiftung der Wiesbadener Bürgerinnen und Bürger für ihre Stadt und Region. Sie will dem Gemeinwohl dienen und das Gemeinwesen dauerhaft stärken. Deshalb will sie helfen, möglichst viele Kräfte der Innovation zu mobilisieren, die mehr Mitverantwortung für die Gestaltung ihres Gemeinwesens übernehmen, um damit das Ansehen der Landeshauptstadt Wiesbaden mit ihrem Ruf als Lebens-, Arbeits-, Kur-, Kongress- und Wohnstadt zu stärken. 

    Hierzu sollen Zustiftungen und Spenden eingeworben werden, mit denen die Bürgerstiftung Projekte zur Erfüllung der Stiftungszwecke anstößt, fördert und durchführt. Die Bürgerstiftung möchte mit ihrem Engagement auch Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen zur eigenen aktiven Beteiligung an gesellschaftlichen Aufgaben anregen. 

    Zum Selbstverständnis der Bürgerstiftung gehört es, weder in Konkurrenz zu Stadt und Kommune zu treten, noch strebt sie an, Aufgaben aus dem Bereich der staatlichen und kommunalen Verantwortung zu übernehmen. Jedoch möchte sie in enger Zusammenarbeit mit der Stadt und ihrer Verwaltung das städtische Angebot ergänzen und mit modellhaften Initiativen Innovationen auf den Weg bringen. In diesem Sinne fördert sie vornehmlich gemeinnützige Vorhaben in der Stadt und führt Projekte durch, die den Bürgerinnen und Bürgern besonders am Herzen liegen. 

    Dabei ist die Bürgerstiftung auf die breite Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger durch persönliches und finanzielles Engagement angewiesen. Im Sinne der Garantie einer kontinuierlichen Arbeit im Interesse der Wiesbadener Bürgerinnen und Bürger steht die Wiesbaden Stiftung unter der ständigen Schirmherrschaft des Stadtoberhaupts der Landeshauptstadt Wiesbaden in Person des jeweils amtierenden Oberbürgermeisters. Außerdem wurde dem gemeinnützigen und unabhängigen Verein "Freunde der Wiesbaden Stiftung e.V." (ehemaliger Kur- und Verkehrsverein KVV) satzungsgemäß auferlegt, die Stiftung kompetent zu unterstützen.

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